Sommer, Sonne und ein Swimmingpool im Garten
Unser Blog
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Es ist ein heißer Augusttag und ich sitze bei Freund:innen im Garten. Ihre Kinder spielen in Sichtnähe. Vom Grundstück der Nachbarn hört man Kinder, wie sie vergnügt im Pool plantschen. Ich bemerke wie die beiden auf der hiesigen Seite ein paar schmachtende Blicke auf die wasserspielenden Kinder von nebenan werfen und richte sodann meine Aufmerksamkeit auf ihre Eltern. Noch bevor ich etwas sagen konnte, versichern sie mir, dass ihre Kinder im Nachbarpool jederzeit willkommen sind. Aber da die Kleinere der beiden noch nicht sicher und allein schwimmen kann, müssten auch die Eltern dabei sein und ein Auge auf sie werfen. Das ist gegenwärtig einfach nicht möglich, weshalb wir hierbleiben.
Ein privater Swimmingpool erhöht für viele Gartenbesitzer:innen die Lebensqualität im Sommer. Vor allem Familien mit Kindern genießen das kühle Nass vor der eigenen Terrassentüre. Der Einfluss auf die unmittelbare Nachbarschaft wird mir erst an diesem Nachmittag so richtig bewusst. Selbstverständlich liest und hört man in diesem Zusammenhang gerne von Konflikten etwa über eine zu laute Pumpe, eine für den Nachbarn zu aggressive Poolbeleuchtung oder aber auch über die Geräusche der Plantschenden. Und da sind wir wieder bei den Kindern: der Pool kann auch zum Objekt für gute und neu gelebte Nachbarschaftsbeziehungen werden. Bei Erwachsenen wie bei Kindern. Aus Erfahrung aber zeigen Kinder weniger Hemmung, bei positiven Erfahrungen eine Regelmäßigkeit einzuführen. Und so kann es sein, dass Nachbarskinder gerne oft und vielleicht auch unangekündigt am heiß begehrten Pool mitpartizipieren wollen. Als Poolbesitzer:in kann man vor der Herausforderung stehen, eine Balance zu finden zwischen selbstgewählter Offenheit und dem Wunsch nach privatem Rückzug. Dabei sind auch Konflikte denkbar.
Im Internet finden sich zahlreiche rechtliche Fragen zu privaten Swimmingpools: so etwa, wer die Verantwortung trägt, wenn es zu Badeunfällen kommt. Als Eigentümer:in übernimmt man diese nicht nur gegenüber den eigenen Kindern, sondern auch gegenüber all jenen, die ihn erlaubt oder unerlaubt benützen. Vor allem für Kleinkinder kann der Pool zu einer großen Gefahrenquelle werden. Als Poolbesitzer:in ist man verkehrssicherungspflichtig, das heißt, man ist verpflichtet mit zumutbaren Maßnahmen dafür zu sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Dies kann mittels einer Abdeckplane oder bei Nachbarskindern, die vom Pool magisch angezogen werden, anhand eines Zauns, der das Grundstück oder den Pool selbst sichert, geschehen.
Damit die Badesaison im eigenen Garten gelingt und mit Ende dieser, die Vorfreude auf den nächsten Sommer steigt, empfiehlt es sich rechtliche Informationen einzuholen. Persönlich bereichernd finde ich das soziale Potential: die Vorzüge vom kühlen Nass mit Menschen im Freundes- und vielleicht sogar im Nachbarschaftskreis zu teilen. Gemeinsam der Hitze trotzen!
Von: Anna
20. August 2024
Bild: folding-chairs-near-pool-lawn-yard-scaled von freepick.com
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