Vor zwei Monaten haben wir über das Abstellen der Schuhe im Stiegenhaus berichtet. Aber nicht nur ein beengter Wohnraum veranlasst BewohnerInnen dazu ihre Schuhe vor die Türe zu stellen. Warum es unsere Schuhe oftmals nicht über die Türschwelle schaffen, lesen Sie hier.

Lagern vs. Abstellen

Zunächst ist jedoch eine exakte Definition des Abstellbegriffs sinnvoll. Es macht einen Unterschied, ob jemand seine Schuhe in einem eigens dafür vorgesehenen Platz (z. B. einem eigenen Bauabschnitt, der durch eine Brandschutztür versiegelt ist) lagert oder im Stiegenhaus aufstellt. Ein Unterschied besteht auch in der Nutzung der Schuhe. Bei einer Lagerung werden sie kaum oder nur gelegentlich genutzt, beim Abstellen hingegen regelmäßig.

Unterschiedliche Motive beim Abstellen

Wenn es um das Abstellen von Schuhen im Stiegenhaus geht, können die Gründe unterschiedlich sein:

Schmutz: Viele Wohnungsbenutzer stellen ihre Schuhe ins Stiegenhaus, um die eigene Wohnung nicht zu verschmutzen. Gerade wenn man im Grünen oder im Regen unterwegs war, kann man die eigenen vier Wände schnell verdrecken und muss danach wieder den Putzfetzen schwingen. Deshalb erachten es einige Menschen als sinnvoll, die Schuhe im Stiegenhaus abtropfen bzw. trocknen zu lassen.

zu kleiner Wohnraum: Dieses Motiv wurde bereits im Blogbeitrag vor zwei Monaten angesprochen. Der Platz in den eigenen vier Wänden ist – gerade in einer Stadt wie Graz – oft sehr limitiert, daher können bereits einige Paar Schuhe ausreichen, um die Garderobe zu verstellen. „Im Alltag ist es v.a. im Winter meistens so, dass gerade kleinere Wohnungen keinen wirklichen Vorraum haben, wo die Schuhe gut abtropfen können und dann sehr schnell der ganze Wohnraum dreckig ist“, so die Leserin in ihrem Kommentar. Daher sei es leichter, die Schuhe draußen auf einer Zeitung oder einer Abtropftasse stehen zu lassen. Und auch das Platzproblem sei für sie ein relevanter Grund: Es reiche schon, wenn drei bis fünf Personen in einer Wohnung wohnen und jede/r nur ein bis max. zwei Paar Schuhe verwende, dass der Platz drinnen schnell zu klein werde.

Es gibt aber auch noch kulturelle Gründe, seine Schuhe draußen im Stiegenhaus stehen zu lassen. Schon alleine aus hygienischen Gründen erscheint es für viele logisch, die Schuhe auszuziehen, bevor man eine fremde oder die eigene Wohnung betritt. In einigen Ländern ist es Sitte, den Wohnraum nicht mit Straßenschuhen zu betreten. Das kann bei einer Familienfeier schon einmal zu sehr vielen Schuhen im Stiegenhaus führen.

Stehen die Schuhe nicht ordentlich im Stiegenhaus, sind sie eine Stolpergefahr für andere Mieter. Bild von Jega auf Pixabay.

Fakt ist:

Erlaubt ist das Abstellen der Schuhe vor der Wohnungstür bzw. im Stiegenhaus in den meisten Fällen nicht, außer wenn besondere bauliche Maßnahmen dies ermöglichen. Es wird aber in den meisten Fällen niemand etwas dagegen sagen, wenn ein oder zwei Paar Schuhe ordentlich neben der Türe stehen und niemand dadurch beeinträchtigt wird. Es ist aber immer auch ratsam, mit den direkten Nachbarn zu sprechen, um Streit zu vermeiden. Die Montage eines Schuhregals ist hingegen aus feuerpolizeilichen Gründen untersagt.

Natürlich spielt die Art, wie die Schuhe im Stiegenhaus stehen, eine Rolle, ob die Nutzung toleriert wird oder nicht. Stehen die Schuhe kreuz und quer und muss man als Nachbar regelrecht darüberbalancieren, wird das in den meisten Fällen zu Beschwerden führen. Stehen sie ordentlich, ist zumindest der Sicherheitsfaktor geklärt. Als Besitzer seiner Schuhe hat man jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass niemand darüberstolpern und sich verletzen kann.

3 Comments

  1. Gertrude Vlk 24. April 2018 at 9:41 - Reply

    Bei uns ist es verboten. Es wurden schon Schuhe gestohlen, selber schuld. Normal ist nur der Schuhabstreifer erlaubt so sagte mir die Feuerpolizei. Wenn geputzt wird von Hausbesorgerin oder Putzfirma brauchen sie die Schuhe nicht wegräumen um zu putzen, was ist dann der fall- ja es wurde nicht geputzt.

  2. Mirjam Fugger 14. Dezember 2020 at 9:22 - Reply

    Habe meine Schuhe legendlich zum Trocknen vor der Türe aber sogar das ist untersagt darf man das eig.?

    • blogadmin 15. Dezember 2020 at 8:34 - Reply

      Es gibt ein Urteil des Landgerichts für Zivilrechtssachen Graz, dass die Nutzung des Stiegenhauses (sofern keine Behinderung oder Gefährdung) nicht verhindert werden darf. Eine Einschränkung erfolgt allenfalls über die Hausordnung, die meist Teil des Mietvertrages ist. Sofern die Nachbarn eben nicht behindert werden und die Schuhe keine Stolperfallen sind oder Fluchtwege verstellen, sollte das zeitweilige Trocknen von einem Paar Schuhe vor der eigenen Tür kein Problem sein.

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Von: Niklas

23. April 2018

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