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Wenn im Frühjahr wieder verstärkt die Rasenmäher angeworfen werden, sorgt das oft für dicke Luft in der Nachbarschaft. Doch wann ist Rasenmähen überhaupt erlaubt und wann sollte man es besser sein lassen? 

Wenn der Rasenmäher die Mittagsruhe stört

Sonnenschein und 20 Grad in Graz, die Menschen tragen T-Shirts – einfach ein herrlicher Frühlingsnachmittag, den Herr Stein gemütlich auf der Terrasse seiner Mietwohnung verbringen wollte. Doch da war es schon wieder. Das lästige Rasenmähergeräusch von nebenan. Es war wie verhext. Immer wenn es sich Herr Stein in seinem zweiten Zuhause, dem Gartensessel, gemütlich machen wollte, dröhnte es von nebenan zu ihm herüber. Ein ungestörtes Lesen der Zeitung oder seines Lieblingsbuches? Unmöglich. Ein Nickerchen machen? Undenkbar. Eine absichtliche Belästigung von Herrn Fest, seines Nachbarn? Unrealistisch. Herr Stein wusste, dass Rasenmähen am frühen Samstagnachmittag in Graz nicht erlaubt war. Besonders wenn er Freunde zum Grillen eingeladen hatte, störte ihn das lästige Rasenmähergeräusch. Herrn Fest hatte er deswegen natürlich schon öfters Bescheid gesagt, aber dieser argumentierte damit, dass er unter der Woche aufgrund seiner langen Arbeitswoche einfach nicht dazukomme, deshalb am Samstag gerne länger ausschlafe und es aus seiner Sicht bereits ein Entgegenkommen sei, dass er nicht am Samstagabend oder Sonntag mähe, sondern eben am frühen Samstagnachmittag. Dafür müsse Herr Stein einfach Verständnis haben. Und einmal in der Woche müsse man im Frühjahr eben mähen, wenn man nicht wolle, dass das Gras länger wird als der Strohhalm vom Eiskaffee. Herr Stein meint, man müsse ja nicht unbedingt einen englischen Rasen haben, im Sommer werde man sich eine entsprechende Graslänge ohnehin noch herbeisehnen, wenn aufgrund der Hitze nichts mehr wächst. Außerdem handle es sich dabei um eine ortsunübliche Lärmbelästigung zu einer Zeit, zu der Rasenmähen eigentlich nicht erlaubt ist, da um diese Zeit viele ihre Mittagsruhe halten.

Der rechtliche Rahmen in Graz

Tatsächlich ist das Rasenmähen am frühen Samstagnachmittag in Graz nicht erlaubt. Das Rasenmähen fällt unter „lärmerzeugende Gartenarbeiten“ (gemeinsam mit Sägen, Häckseln, Verwendung von Heckenscheren etc.) und diese sind in der Grazer Immissionsschutzverordnung geregelt. Demnach dürfen die Arbeiten nur von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 19 Uhr und samstags von 7 Uhr bis 12 Uhr bzw. von 15 Uhr bis 19 Uhr durchgeführt werden. Ausnahme sind lediglich Arbeiten an Grünflächen, die öffentlichen Zwecken dienen, diese dürfen auch zu anderen Zeiten durchgeführt werden. Der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie von Laubsauger- und Laubbläserkombigeräten ist hingegen seit 1. Oktober 2014 im gesamten Stadtgebiet von Graz zu jeder Zeit verboten.

Weitere Infos zu den „Rasenmähzeiten“ in der Steiermark für jede Gemeinde finden Sie übrigens hier.

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Von: Niklas

16. April 2018

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