Lärm

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Lärm ist nicht gleich Lärm
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Lärm
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Regelmäßiger Lärm in den eigenen vier Wänden kann belasten und braucht nachhaltige Lösungen. Dieser Blogbeitrag nähert sich dem Thema und bespricht Möglichkeiten dieses Problem in den Griff zu bekommen.
Das Kind, das nicht zur Ruhe kommt, der Hund, der immer wieder bellt oder der Bohrer, dessen Geräusch durch die Wand dringt – es gibt viele Arten von Lärm, die zu Nachbarschaftskonflikten führen können. Was sie gemeinsam haben, ist der störende Charakter für denjenigen, der von ihnen betroffen ist und unter ihnen leidet. Doch das muss nicht sein.
Lärm ist grundsätzlich erlaubt
Aus dem letzten Beitrag wissen wir: Es gibt keine gesetzlichen Ruhezeiten, an die sich jemand halten muss. Daher ist Lärm grundsätzlich auch nicht strafbar. Problematisch und gesetzeswidrig wird er erst dann, wenn er in unüblichem Maß verursacht wird – sprich nicht nur einmal, sondern regelmäßig, z. B. jeden Abend oder auch zu unchristlichen Zeiten wie in der Nacht. Ob und wann eine angezeigte Lärmerregung wirklich störend und ungebührlich ist, muss jedoch immer individuell vor Ort geprüft werden (meist von der Polizei). Doch bevor Sie diese einschalten, sollten Sie zunächst das persönliche Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen. Schreiben Sie Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbar aber nicht vor, wie er oder sie sich zu verhalten hat (das könnte sonst in der Reaktion genau das Gegenteil bewirken), sondern bitten Sie freundlich um Verständnis und erklären Sie auch, dass Sie diesen Lärm als störend und unerträglich wahrnehmen. Womöglich ist es Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbar gar nicht bewusst, wie laut sich die Party, das Heimwerken oder das Grillfest nebenan anhört. In jedem Fall sollten Sie sich hier darüber unterhalten, was konkret für Sie unerträglich ist. Sinnvoll ist es auch abzusprechen, in welcher Weise Sie das nächste Mal signalisieren, dass der Geräuschpegel zu laut ist (Anklopfen, Anrufen, SMS etc.)
Wenn der Nachbar oder die Nachbarin das Gespräch verweigert oder nicht bereit ist, die Lautstärke zu senken, können Sie ihn oder sie auch darauf hinweisen, was Ihre nächsten Schritte sein werden. Das gibt die Chance, das eigene Handeln nochmals zu überdenken und sich zu überlegen, ob er oder sie sich tatsächlich mit der Hausverwaltung oder der Polizei auseinandersetzen möchte.
Was muss ich tolerieren und was nicht?
Hier muss man differenzieren. Veranstaltet Ihr Nachbar am Freitagnachmittag eine Grillfeier oder baut am Samstagvormittag einen Kasten zusammen (wofür er natürlich auch einen Bohrer benötigt), müssen Sie das wohl tolerieren. Seien Sie sich auch der Tatsache bewusst, dass Ihre Nachbarn wahrscheinlich nur das Wochenende für Hausarbeiten und Freundesbesuche zur Verfügung haben. Wenn sich Ihre Nachbarn hier an die christlichen Tageszeiten halten und ihre Handlungen in angemessener Lautstärke durchführen, sollten Sie Verständnis zeigen und den Polizeiruf vermeiden – er würde in diesen Fällen wahrscheinlich nichts bringen und Ihre Nachbarschaftsbeziehungen womöglich nur verschlechtern. Seien Sie hier also rücksichtsvoll. Im Gegenzug spricht auch bei Ihnen nichts dagegen, wenn Sie am Wochenende einmal ein wenig lauter sind.
Nicht tolerieren müssen Sie es hingegen, wenn Ihr Nachbar jeden Abend Lärm – in welcher Form auch immer – erzeugt, der für Sie unerträglich ist. Das Gleiche gilt für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Die Nachtruhe ist grundsätzlich einzuhalten, sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Nachbarn, und alles, was darüber hinausgeht, sollten Sie im Vorhinein absprechen bzw. das Einverständnis dafür einholen. Sofern Sie kein Einverständnis erhalten, seien Sie so rücksichtsvoll und verzichten Sie auf lautes Feiern nach 22 Uhr – im Gegenzug können Sie das Gleiche dann auch von Ihrem Nachbarn verlangen. Seien Sie aber umgekehrt auch etwas toleranter Ihrem Nachbarn gegenüber, wenn Sie schon einmal etwas länger gefeiert haben als üblich. Gegen eine einmalige Fete wird niemand etwas einzuwenden haben – gegen eine Dauerbeschallung jeden Abend hingegen schon.
Dokumentieren Sie, was Sie hören!
Fertigen Sie ein Lärmprotokoll an, in dem Sie genau vermerken, wann Sie aus Ihrer Sicht unerträglichen Lärm wahrgenommen haben. Sie werden merken, dass dies nicht „immer und ununterbrochen“ der Fall ist, wie es im schnellen Wortgefecht oft heißt. Spezifizieren Sie genau, wann etwas wie lange vorkommt. Worte wie „immer“, „nie“, „jeder“, „keiner“, „alle“, „dauernd“, „ununterbrochen“ usw. helfen hier nicht weiter. Außerdem zeigen Sie so Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbar, dass Sie gut vorbereitet in dieses Gespräch gehen und es Ihnen ein Anliegen ist, die Situation friedlich zu lösen. Wenden Sie sich hierfür auch an unser Nachbarschaftsservice. Wir unterstützen Sie gerne bei Konflikten mit Ihren Nachbarn und versuchen, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Wir führen in Bezug auf Lärm auch einige Tests durch, wie z. B. das Probehüpfen – weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Was oder ob Sie etwas tun können, wenn Ihnen Kinderlärm den Schlaf bzw. die Ruhe raubt, lesen Sie nächste Woche.
Von: Niklas
4. Dezember 2017
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